Wie eine bAV-Versorgungsordnung auszulegen ist
Wie muss eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung konkret ausgelegt werden, die vorsieht, dass befristet Beschäftigte gar nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben? Darüber hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden.
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