Wenn sich Papa um die BU kümmert und Falschangaben macht
Dass die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig beantwortet, ist nichts Neues. Dies gilt aber auch, wenn es gar nicht um den eigenen Gesundheitszustand geht, sondern um denjenigen von Angehörigen, für die man den Vertrag abschließt. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Göttingen bestätigt.
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