Weniger Schmerzensgeld für Fahrradfahrerin ohne Helm?
Ein Pkw-Lenker hatte einer Radlerin die Vorfahrt genommen, weshalb sie stürzte und eine schwere Kopfverletzung erlitt. Der Versicherer des Unfallverursachers wollte ihr daraufhin ein Mitverschulden anrechnen, weil sie keinen Kopfschutz getragen hatte. Das wollte die Verletzte nicht hinnehmen. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH