Vergessene Information zur Betriebsrente: kein Schadenersatz
Über den schmalen Grat zwischen Verschweigen und Fehlinformieren – unter diese Überschrift könnte man ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellen. Worum es ging? Um einen Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Informationen vorenthalten hat, die für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge eigentlich eminent wichtig sind: nämlich die viel diskutierte Belastung der später bezogenen Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft