Urteil: Vergleichsportal als Pseudo-Tippgeber ausgebremst
Zahlreiche Vergleichsportale im Internet befassen sich mit Versicherungen. Dazu benötigen sie eine Zulassung als Versicherungsvermittler, auch wenn sie nur allgemeine Informationen zu Versicherungen und lediglich Vorbereitungen für den Abschluss von Policen bieten, entschied das OLG Dresden.
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