Auf vielen Websites findet sich im Impressum der Hinweis »Angaben gem. § 5 TMG«. Dies war früher schon überflüssig und ist inzwischen sogar falsch. Welche Angabe muss jetzt auf der Internetseite stehen?
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4‰ festgesetzt. Im Vorjahr betrug der Satz 1,9‰. Grund für den ungewöhnlich geringen Beitrag sei laut PSVaG ein hoher entlastender Sondereffekt.
Die InterRisk Versicherungen, Sach- und Lebensversicherer der Vienna Insurance Group (VIG) in Deutschland, haben in jüngster Zeit für ihre Komposit-Produkte diverse Auszeichnungen und Top-Rankings erhalten.
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Wie können Pflegebedürftige vor den immer stärker steigenden Kosten geschützt werden? Eine Studie der …
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