Erbschaften und der Fiskus: Steuerfreie Überkreuzversicherung – Vorsicht vor Beratungsfehlern |
An einem Beispiel erläutert Stefan Brähler, Chef des auf Versicherungslösungen spezialisierten Beratungsfirma Confidema, eine vielfach unbeachtete Steuerfalle beim Vererben von Vermögen.
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