Rausschmiss nach nur zwei Tagen Arbeit
Es macht keinen guten Eindruck, wenn ein Beschäftigter bereits kurz nach Antritt seiner neuen Stelle unentschuldigt fehlt. Doch rechtfertigt das eine fristlose Kündigung? Mit dieser Frage hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein befasst. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH