Provisionen können das Elterngeld erhöhen
Das Elterngeld bemisst sich bei abhängig Beschäftigten in der Regel an dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt eines Kindes. Bei Selbstständigen wird meist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr betrachtet. Doch wie wird es steuerlich bewertet, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig neben seinem monatlichen Gehalt noch eine Provision erhält? Müssen diese Zahlungen bei der Elterngeldbemessung ebenfalls berücksichtigt werden? Dazu musste das Bundessozialgericht (BSG) nun eine abschließende Entscheidung treffen.
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