Ferienhaus verkauft: Erlös aus Einrichtung nicht steuerpflichtig
Wer eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Das Finanzamt spricht dabei von einem »privaten Veräußerungsgeschäft«. Versteuert werden muss aber nur der Gewinn aus dem Immobilienverkauf – mitverkauftes Inventar gehört nicht dazu.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft