Fahrtenbuch-Auflage ist schon ab einem Punkt rechtmäßig
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz zeigt: Ein Punk in Flensburg bedeutet bereits einen erheblichen Verkehrsverstoß. Deswegen ist laut Gericht bei einem solchen Verstoß auch das Führen eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 15 Monaten angemessen, sobald der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte – als Sofortvollzug durch den Fahrzeughalter und unter Androhung eines Zwangsgeldes. Der Versicherungsbote hat sich diesen Beschluss angesehen. weiterlesen
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