BGH zur Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde Rechnung
Die Widerruflichkeit eines Bezugsrechts in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) entfällt mit Eintritt des Versicherungsfalles auch hinsichtlich aller erst zukünftig fällig werdenden Rentenzahlungen. Gemäß einem Urteil des BGH vom 15.07.2020 - IV ZR 4/19 müssen Eltern Zahlungen aus der BU, die sie für ihre Tochter abgeschlossen haben, an den Sozialhilfeträger abführen.
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