„Ambulant vor stationär“ gilt auch in der privaten Krankenversicherung
Das V. Sozialgesetzbuch lässt sich der gesetzliche Grundsatz "ambulant vor stationär" finden – doch inwieweit lässt sich dieser auch auf die private Krankenversicherung übertragen. Diese strittige Frage beschäftigte nun das Landgericht Mannheim.
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