Deutschland: Altersversorgung: Betriebszugehörigkeit gilt ab Befristung
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von zeitweise befristet Beschäftigten auf eine betriebliche Altersversorgung gestärkt. Nach einer Entscheidung von Dienstag ist es bei einer betrieblichen Altersgrenze von 55 Jahren unerheblich, ob sie nur während eines befristeten Arbeitsverhältnisse eingehalten wurde, wenn danach eine Festanstellung folgte.
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