Wohngebäudeversicherung: Vermuteter Versicherungsschutz nützt nichts
Auch wenn der Verkäufer einer Immobilie wohl regelmäßig eine Wohngebäudeversicherung für sein Objekt abgeschlossen haben dürfte, so sollte sich der Käufer und spätere Erwerber nicht blind darauf verlassen, dass ihm jederzeit uneingeschränkter Versicherungsschutz aus einem fremden Versicherungsvertrag zur Verfügung steht. Dies zeigt unter anderem auch das Urteil des BGH vom 20. März 2020. Ein Gastbeitrag von Jörg E. G. Lemberg und Andreas S. Luksch.
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