Die undankbaren Kinder - Urteil zur Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks
Weil sich der Sohn des Klägers nicht an mündliche Zusagen gehalten und auch ansonsten ungebührlich verhalten haben soll, verlangte der Vater die Rückübertragung von Grundstücken, die er zuvor zu gleichen Teilen auf seine beiden Kinder übertragen hatte.
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