Vorgetäuschter Einbruch? OLG gibt Kläger Recht
Es handelt sich hierbei um einen Gartenbauunternehmer aus Braunschweig, dem seine Versicherung vorgeworfen hatte, er würde einen Diebstahl mit 30.000 Euro Schaden nur vortäuschen. Sie werde nicht für den Schaden aufkommen.
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