Verweigerung des Auslesens der Kfz-Daten gefährdet Kaskodeckung
Ein Versicherungsnehmer verletzt seine vertraglichen Obliegenheiten und riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn er nach einem Verkehrsunfall verhindert, dass der Fahrzeugdatenspeicher zur Unfallrekonstruktion ausgelesen wird, obwohl ihn sein Kaskoversicherer dazu aufgefordert hat, die Datenauswertung zu ermöglichen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 26.03.2020 24 O 236/19 entschieden.
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