Bei einem Verkehrsunfall entstehen häufig nicht unerhebliche Schäden an dem Fahrzeug. Der Geschädigte hat darzulegen und zu beweisen, welche Schäden an seinem Fahrzeug entstanden sind. Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Leitzsatzentscheid…
Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Ein Kfz-Haftpflichtversicherer hatte sich geweigert, einen Schaden zu regulieren. Denn er meinte, es handele sich um keinen regulären Unfall. Das Berliner Landgericht kam dann auch zu dem Schluss, dass die Indizien eindeutig für die Einschätzung des…
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