Urteil: Vertrauensschadensversicherung muss nicht beim „Frankenschock“ leisten
Ein Unternehmen hatte durch Devisengeschäfte eines Mitarbeiters einen hohen Millionenschaden erlitten, den sie sich von ihrer Vertrauensschadensversicherung erstattet lassen wollte. Der Fall landete vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis