Urteil: Versicherer muss zu Details der Krankengeschichte selbst nachhaken
Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist für den späteren Leistungsfall von entscheidender Bedeutung. Doch muss der Versicherungsnehmer Informationen erbringen, wenn diese nicht explizit abgefragt werden? Hierüber musste nun das OLG Karlsruhe entscheiden.
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