Urteil: Versicherer haftet auch bei unbekannter Brandursache
Grobe Fahrlässigkeit oder Kurzschluss - kann die Brandursache nicht geklärt werden, haftet der Versicherer, sagt ein Gericht in Itzehoe (Az.: 3 O 143/13). Daran ändert auch eine Unterversicherung und der Maklerkundenstatus nichts.
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