Privater Pflegepflichtversicherer kann nicht kündigen
Wer privat krankenversichert ist, ist in der Regel auch privat pflegeversichert. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung entsprechen dabei denjenigen der gesetzlichen Versicherung. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 13.12.2019, dass private Pflegeversicherungsverträge seitens des Versicherers quasi unkündbar sind – unabhängig von der Krankenversicherung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte durch sein Verhalten Anlass zur Kündigung gegeben hat (Az. L 4 P 2146/18).
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