Photovoltaikanlage: Ehegatten müssen keine »gesonderte Gewinnfeststellung« abgeben
Wenn zusammen veranlagte Ehegatten eine Photovoltaikanlage auf ihrem selbstgenutzten Wohnhaus betreiben, müssen sie keine »gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen« einreichen, entschied der BFH. Was ist das und wen betrifft es?
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