Personenbezogene Daten dürfe nicht per Fax versandt werden
Faxgeräte sind vom Aussterben bedroht und das zu Recht. Denn einerseits stehen technisch einfacher zu handhabende Lösungen parat und andererseits ist so ein Fax datenschutzrechtlich problematisch. Immerhin werden Faxe in der Regel unverschlüsselt versandt. Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sollte Versicherungsvermittler aufhorchen lassen, die immer noch ein Faxgerät nutzen. Zwar ging es im Verfahren um eine Behörde, die sensible Informationen per Fax versandte, aber die Entscheidung könnte auch für andere Professionen richtungsweisend sein.
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