OLG: Pauschale Behauptung von Falschberatung reicht nicht für Haftung
In einem Prozess um Schadensersatz wegen Falschberatung zu einer Versicherung muss der Kläger im Detail ausführen, warum er falsch beraten wurde. Pauschale Behauptungen und Angaben reichen nicht aus, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Prozess klarstellte.
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