Mietwagen nach Unfall: Sonderbehandlung für Raucher?
Ein Geschädigter hatte nach einem Unfall auf Kosten des gegnerischen Versicherers einen Mietwagen gefahren. Weil er in dem nicht rauchen durfte, nutzte er für längere Strecken das Auto seiner Lebensgefährtin. Die zusätzlichen Fahrtkosten wollte er sich ebenfalls ersetzen lassen. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH