Kurzarbeitergeld: Auch Geschäftsführer haben Anspruch
Kurzarbeitergeld ist aktuell das Mittel der Wahl, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Arbeitsplätze sollen bewahrt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufrechterhalten werden. Doch während die Leistung für viele Angestellte ohne Widerstand gewährt wurde, stellen sich vereinzelte Agenturen für Arbeit bei einer herausgehobenen Angestelltengruppe quer. Das Sozialgericht (SG) Speyer musste nun entscheiden, ob auch der Geschäftsführer eines Unternehmens Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat.
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