Krankenkasse muss für stationäre Behandlung zahlen
Wenn sich Krankenkasse und Krankenversicherung um die Angemessenheit einer Behandlung und die Übernahme der Kosten streiten, hat das für Versicherte zwar direkt keine Folgen. Denn egal wie der Streit entschieden wird: Der betroffene Versicherte selbst wird nicht zur Kasse gebeten. Indirekt geht es bei solchen Streitigkeiten aber oft um die Rechte aller Versicherten.
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