Kfz-Haftung wegen Betriebsgefahr bei Entzündung eines Fahrzeuges
Wird ein Kraftfahrzeug über einem noch glühenden Holzkohlegrill abgestellt und entzündet es sich anschließend infolge der dadurch verursachten Erhitzung, ist ein hierauf beruhender Brandschaden am Fahrzeug eines Dritten dem Betrieb des Kraftfahrzeuges i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen. Das hat das Landgericht Saar¬brü¬cken mit Ur¬teil vom 23.12.2019 - 13 S 177/19 entschieden.
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