Keine Haftung aus Betriebsgefahr für E-Scooter
Solange ihnen keine Mitschuld durch falsches Verhalten nachgewiesen werden kann, müssen E-Scooter-Fahrer nach Verkehrsunfällen nicht haften. Eine verschuldensunabhängige Haftung aus der Betriebsgefahr gibt es erst bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten ab 21 km/h. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 09.03.2020 - 08 O 272/19 klargestellt.
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