Hausrat: Wann liegt eine überraschende Klausel vor?
Das Opfer eines Trickdiebstahls wollte sich nicht mit dem vereinbarten Sublimit für solche Schäden zufriedengeben und klagte gegen seinen Hausratversicherer. Die Deckelung sei unwirksam, da es sich um eine überraschende Klausel handle, so sein Argument.
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