Finanzamt greift zu nach Kündigung von Direktversicherung
Zwei Versicherungsverträge waren außerplanmäßig gekündigt worden. Aus Kulanz zahlte der Versicherer die Rückkaufswerte aus. Diese Zahlungen behandelte das Finanzamt wie normale Einkünfte. Ob zu Recht, wurde vor Gericht geklärt. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH