BU: Versicherer darf Leistung bei neuem Job versagen
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht der Versicherer im Leistungsfall eine lange währende Zahlungsverpflichtung ein. Deshalb prüfen Versicherer hier auch besonders gründlich, ob der Versicherte tatsächlich anspruchsberechtigt ist. In zwei Fällen, die schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg landeten, hatte der Versicherer die Zahlungen eingestellt, nachdem die Versicherten wieder gut entlohnten Tätigkeiten nachgingen und trotzdem BU-Leistungen für sich beanspruchten,
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