BGH zur Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers
Wird ein auf einem Parkplatz innerhalb des Verkehrsraums abgestellter Sattelauflieger gegen einen Pkw geschoben, kommt eine Halterhaftung wegen des "Betriebs" des Aufliegers in Betracht. Denn in diesem Fall verwirklicht sich die aus der Konstruktion des Anhängers resultierende Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Windeinfluss. Diese wird durch ein Abstellen des Aufliegers nicht beseitigt. Das hat der BGH mit Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19 entschieden.
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