BGH zur Berücksichtigung eines Behindertenrabattes bei der Regulierung eines Kfz-Unfalles
Wurde einem Fahrzeughalter beim Erwerb seines Autos ein Sonderrabatt eingeräumt, so muss er sich den Rabatt nach einem Unfall vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer anrechnen lassen, falls er den Rabatt beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges erneut erhält. Das hat der BGH mit Urteil vom 14.07.2020 - VI ZR 268/19 entschieden.
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