Betriebsprüfung auch ohne Verdacht auf Steuerhinterziehung möglich
Eine Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung darf auch ohne den Anfangsverdacht einer Steuerstraftat angeordnet werden: Ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat bestehe, sei unerheblich, stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft