Beschwerde gegen Betreuung per Fax und Bleistift
Ein Fax ist nicht das geeignete Mittel, um personenbezogene Daten zu versenden (AssCompact berichtete). Aber das ist nicht der einzige Zweck, für den ein Fax ungeeignet ist. Auch für eine Beschwerde bei Gericht ist das Kommunikationsmittel unter Umständen nicht die beste Entscheidung – zumindest dann, wenn man seine Unterschrift mit Bleistift leistet.
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