Abmahnung droht: Berater sollten nicht leichtfertig mit Honorarberatung werben |
Finanzanlagenvermittler bewerben ihre Tätigkeit mitunter als „Honorarberatung", beobachtet Sarah Lemke. Hier erläutert die Syndikusanwältin der Hamburger Netfonds-Gruppe, wann das für Vermittler unangenehme Konsequenzen haben kann.
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