Wohngebäude: Wenn Gefahrerhöhung verschwiegen wird
Wird eine Gefahrerhöhung verschwiegen, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Schadensfall kann er sogar leistungsfrei sein. Doch wann kann man von Gefahrerhöhung sprechen? Fünf Beispiele und ein Rechtsfall.
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