Vorsorgevollmacht wirkt nur bis zum Tod
In einigen Fällen müssen Vollmachten öffentlich beglaubigt werden. Dies gilt etwa, wenn es um die Übertragung oder Belastung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, das Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrages oder Anmeldungen zum Handelsregister geht.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft