Versicherungsbetrug mit gestreckten Krebsmedikamenten

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Versicherungsbetrug mit gestreckten Krebsmedikamenten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Haftstrafe von zwölf Jahren gegen einen Apotheker verhängt, der über Jahre hinweg Krebsmedikamente gestreckt hatte. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Essen, das den Angeklagten wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs gegenüber verschiedenen Krankenversicherern verurteilt hatte. Des Weiteren wurde dem Apotheker ein lebenslanges Berufsverbot auferlegt. Auch die Taterträge sollen eingezogen werden. Die Höhe der einzuziehenden Gelder senkte der BGH jedoch von 17 auf 13,6 Mio. Euro.

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