Vermittler muss nicht über andere Anlageformen aufklären - Pfefferminzia.de
Im Rahmen eines aktuellen Falles hat sich das Amtsgericht Hannover mit den Aufklärungspflichten eines Versicherungsvermittlers beim Abschluss einer Rürup-Rente beschäftigt. Die Frage: Wann muss der Vermittler auch zu anderen Anlageformen beraten, wenn der Kunde spezifisch nach der Rürup-Variante fragt? Hier kommt die Antwort.
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