Überschwemmungsschaden in der Kfz-Teilkasko - Weite Auslegung geboten
Die Kfz-Teilkaskoversicherung greift nicht nur dann ein, wenn eine Überschwemmung ein stehendes oder geparktes Fahrzeug trifft, sondern auch dann, wenn ein Fahrzeug in einen überschwemmten Straßenbereich hineinfährt und dort durch stehendes Wasser beschädigt wird. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.10.2019 - 9 U 4/18 hervor.
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