Sturz auf unebenem Bürgersteig - Schadenersatz kein Selbstläufer
Ein Fußgänger kann keine vollständige Gefahrlosigkeit einer von ihm begangenen Straße erwarten. Das geht aus einem Beschluss des OLG Köln vom 08.04.2020 - 7 U 298/19 hervor. Bei einem Sturz kann der Fußgänger die Kommune bzw. deren Haftpflichtversicherer somit nicht ohne Weiteres für erlittene Verletzungen belangen.
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