Schäden durch Grundwassereintritt im Keller - Elementarschadendeckung nur in engen Grenzen
Im Falle einer bloßen Überflutung des Kellers eines Gebäudes mit Grundwasser, das nicht auch auf das sonstige Geländeniveau ausgetreten ist, liegt keine Überschwemmung im Sinne einer Elementarschadenversicherung vor.
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