Pensionskassen-Urteil: PSV muss bei Firmenpleite zahlen
Ist der Arbeitgeber insolvent, fällt die Firmenpensionskassenrente weg. Der Pensionssicherungsverein ist nur bedingt zuständig, entschied der EuGH. Daher verlor ein Betriebsrentner auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Das wird künftig anders sein.
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