Modernisierung des Versicherungsteuerrechts geplant
Das Versicherungsteuergesetz regelt die Erhebung der Versicherungsteuer. Diese als „Verkehrsteuer“ definierte Abgabe fällt für Entgelte an, die für Versicherungen gezahlt werden. Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung dieses Versicherungsteuerrechts in den Bundestag eingebracht. Laut der Begründung des Entwurfs sei in der jüngeren Vergangenheit durch Gerichtsentscheidungen deutlich geworden, dass Sinn und Zweck bestimmter Normen des Versicherungssteuergesetzes nicht präzise genug formuliert seien.
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