Lackschaden: Als Naturereignis hinzunehmen?
Ein auf einem gemieteten Abstellplatz parkendes Auto wurde durch herabtropfendes Baumharz beschädigt. Seine Halterin forderte daher vom Vermieter Schadenersatz. Der fühlte sich nicht verantwortlich, so mussten die Richter den Fall klären. mehr ...
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