Inhaberin einer Gaststätte hatte geklagt: Versicherung muss nicht für Schließung wegen Corona zahlen
Wenn eine Gaststätte wegen Corona schließt, muss die Versicherung nicht bezahlen – auch wenn die Inhaberin gegen eine Betriebsschließung versichert war. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Eilverfahren entschieden.
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